Rechtsprechung
   BPatG, 23.06.2022 - 6 Ni 4/22 (EP)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,22747
BPatG, 23.06.2022 - 6 Ni 4/22 (EP) (https://dejure.org/2022,22747)
BPatG, Entscheidung vom 23.06.2022 - 6 Ni 4/22 (EP) (https://dejure.org/2022,22747)
BPatG, Entscheidung vom 23. Juni 2022 - 6 Ni 4/22 (EP) (https://dejure.org/2022,22747)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,22747) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.12.2006 - V ZB 93/06

    Unterbrechung des Rechtsstreits bei Anordnung der Eigenverwaltung

    Auszug aus BPatG, 23.06.2022 - 6 Ni 4/22
    Nachdem mit Beschluss des Amtsgerichts B... vom 1. Januar 2021 über das Vermögen der ursprünglichen Klägerin, der E... GmbH, das Insolvenzverfahren eröffnet worden war, wurde dieses Patentnichtigkeitsverfahren zunächst unterbrochen, wobei die Unterbrechungswirkung des § 240 ZPO auch im Falle der Eigenverwaltung eintritt, § 270 Abs. 1 InsO (vgl. BGH Beschluss vom 7. Dezember 2006 - V ZB 93/06, NZI 2007, 188; Gottwald/Haas, Insolvenzrechts-Handbuch, 6. Auflage, 2020, § 32 Rdnr. 96).

    Mit Schriftsatz vom 30. Juni 2021 hat die hiesige Klägerin, die E1... GmbH, sodann wirksam die Übernahme des Nichtigkeitsverfahrens und die Wiederaufnahme des Verfahrens erklärt (vgl. hierzu BGH NZI 2007, 188; Uhlenbruck, InsO, 15. Auflage, 2019, § 270, Rdnr. 12).

  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 92/05

    Betrieb einer Sicherheitseinrichtung

    Auszug aus BPatG, 23.06.2022 - 6 Ni 4/22
    Um das Begehen eines von den bisher beschrittenen Wegen abweichenden Lösungswegs nicht nur als möglich, sondern dem Fachmann als nahegelegt anzusehen, bedarf es - abgesehen von den Fällen, in denen für den Fachmann auf der Hand liegt, was zu tun ist - in der Regel zusätzlicher, über die Erkennbarkeit des technischen Problems hinausreichender Anstöße, Anregungen, Hinweise oder sonstiger Anlässe dafür, die Lösung des technischen Problems auf dem Weg der Erfindung zu suchen (vgl. BGH Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 92/05, GRUR 2009, 746, Rdnr. 20 f. - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung).
  • BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09

    Okklusionsvorrichtung

    Auszug aus BPatG, 23.06.2022 - 6 Ni 4/22
    Auch schließt der Grundsatz, dass bei Widersprüchen zwischen Anspruch und Beschreibung der Anspruch Vorrang genießt, weil dieser und nicht die Beschreibung den geschützten Gegenstand definiert und damit auch begrenzt (BGH Urteil vom 10. Mai 2011 - X ZR 16/09, BGHZ 189, 330, Rn. 23 - Okklusionsvorrichtung), nicht generell aus, dass sich aus der Beschreibung und den Zeichnungen ein Verständnis des Patentanspruchs ergibt, das von demjenigen abweicht, das der bloße Wortlaut des Anspruchs vermittelt.
  • BGH, 12.05.2015 - X ZR 43/13

    Rotorelemente - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent:

    Auszug aus BPatG, 23.06.2022 - 6 Ni 4/22
    Ein Verständnis der Beschreibung und des Patentanspruchs 2, das beide Teile der Patentschrift nicht in Widerspruch zueinander bringt, sondern sie als aufeinander bezogene Teile der dem Fachmann mit dem Patent zur Verfügung gestellten technischen Lehre als eines sinnvollen Ganzen versteht (vgl. BGH Urteil vom 12. Mai 2015 - X ZR 43/13 -, GRUR 2015, 875-878, Rdnr. 16 -Rotorelemente), wie dies im Übrigen auch Absatz [0008] der Beschreibung des Streitpatents zu vermitteln versucht, lässt sich jedoch weder mit einer Auslegung, wonach der Patentanspruch 2 entgegen seinem Wortlaut als gar nicht auf den Patentanspruch 1 rückbezogen zu verstehen wäre, noch mit einer Auslegung erreichen, wonach dieser als lediglich auf den Oberbegriff des Patentanspruchs 1 rückbezogen auszulegen wäre.
  • BGH, 14.10.2014 - X ZR 35/11

    Zugriffsrechte - Patentnichtigkeitssache: Auslegung des Patentanspruchs für ein

    Auszug aus BPatG, 23.06.2022 - 6 Ni 4/22
    Zwar mag es sich bei beiden Varianten um Auslegungsmöglichkeiten handeln, die zumindest zur Einbeziehung eines Teils der Ausführungsbeispiele führten (vgl. hierzu BGH Urteil vom 14. Oktober 2014 - X ZR 35/11, GRUR 2015, 159, Rn. 26 - Zugriffsrechte).
  • BGH, 07.01.1955 - I ZR 67/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BPatG, 23.06.2022 - 6 Ni 4/22
    um Merkmale zu ergänzen, die nur in einem Unteranspruch enthalten sind, und ihn dadurch einzuschränken (vgl. BGH Urteil vom 7. Januar 1955 - I ZR 67/52, GRUR 1955, 244, 245 - Repassiernadel II), vermag der Senat aus der Formulierung des Patentanspruchs 2 für das Verständnis des Merkmals 4.2 und des dort verwendeten Begriffs des Halteelements keine tragfähigen Rückschlüsse zu gewinnen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht